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   LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04   

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https://dejure.org/2004,28275
LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04 (https://dejure.org/2004,28275)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2004 - 63 S 273/04 (https://dejure.org/2004,28275)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 63 S 273/04 (https://dejure.org/2004,28275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modernisierungsankündigung nur mit ungefährer Mieterhöhung; finanzieller Härteeinwand; Energiesparmaßnahmen; Begrenzung der Modernisierungserhöhung; Isolierfenster statt Kastendoppelfenster

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Modernisierungsankündigung; finanzielle Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04
    Des Weiteren ist obergerichtlich entschieden, dass die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt wird (vgl. BGH WM 2004, 288).

    Hierfür reicht es aus, wenn überhaupt eine messbare Einsparung an Heizenergie erzielt wird und diese dauerhaft ist (vgl. BGH WM 2004, 288; BGHZ 150, 277).

    Der Gesetzgeber hat im volkswirtschaftlichen Interesse an einer Modernisierung des Wohnbestandes - auch zum Zwecke der Energieeinsparung - von einer begrenzenden Regelung bewusst abgesehen (vgl. BGH WM 2004, 288 m.w.N.).

  • LG Bochum, 08.11.1991 - 5 S 100/91

    Mietminderung bei Schimmelpilzbildung aufgrund unzureichender Entlüftung des

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04
    Hält sich die Miete nach Modernisierung im Rahmen der für die Wohngeldgewährung zu berücksichtigenden Beträge, wird im Regelfall keine finanziell unzumutbare Härte vorliegen (LG Köln WM 1992, 431).
  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04
    Hierfür reicht es aus, wenn überhaupt eine messbare Einsparung an Heizenergie erzielt wird und diese dauerhaft ist (vgl. BGH WM 2004, 288; BGHZ 150, 277).
  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 203/88

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Vereinbarung im Rahmen eines

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04
    Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind (BGH a.a.O.; BVerwG WM 1990, 566, 567; vgl. nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 6, § 7 Nr. 1, §§ 13, 28 WoFG).
  • KG, 10.05.2007 - 8 U 166/06

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung; Pflicht des

    Das Wohngeld ist nämlich als Teil des Gesamtnettoeinkommens des Mieters zu behandeln, weil er auf diese öffentliche Hilfe einen Anspruch hat (vgl. KG RE GE 1981, 757; BGH NJW 1992, 1386; LG Berlin GE 2005, 1491).
  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
    Das Einkommen der Beklagten betrug im maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Modernisierungsankündigung (vgl. dazu LG Berlin GE 2005, 1491) 2.100,- Euro.
  • AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10

    Abzug fiktiver Instandsetzungskosten muss nachvollziehbar sein!

    Der Vermieter hat lediglich die zu erwartende Mieterhöhung in EUR/m² mitzuteilen (LG Berlin GE 2005, 1491, 1492).
  • AG Rheine, 22.07.2008 - 14 C 54/07
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten wird die Erhöhung der Miete wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis (sog. Gebot der Wirtschaftlichkeit) begrenzt ( BGH, Urt.v. 3.3.2004 - VIII ZR 149/03 -, in: WuM 2004, 285 (287) [BGH 03.03.2004 - VIII ZR 149/03] ; LG Berlin, Urt.v. 3.12.2004 - 63 S 273/04 -, in: Grundeigentum 2005, 1491 ff.; Weidenkaff, in: Palandt, 67. Auflage 2008, § 554, Rn. 13 a.E.).
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